Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anmietung der Studio-Appartement „Piccolino 26“

 

 

Sehr geehrter Gast,

 

die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil über die Anmietung des von der Vermieterin angebotenen Studio-Appartements „Piccolino 26“. Mit verbindlicher Buchung dieses Studio-Appartements erkennen Sie diese AGB an.

 

Vermieterin des Studio-Appartements: Frau Kirsten Wienke-Boucheta, Strandallee 26, 23669 Timmendorfer Strand (im Folgenden „Vermieterin“)

 

§ 1 - Allgemeines

(1) Die konkrete Mietdauer wird zwischen der Vermieterin und dem Mieter stets individuell vereinbart und ergibt sich aus der Buchungsanfrage in Verbindung mit der Buchungsbestätigung. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

(2) Die maximale Belegungszahl beträgt 2 Personen. Der Mieter hat der Vermieterin die Anzahl der Reisenden rechtzeitig anzuzeigen. Eine Mehrbelegung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Eine Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung des Studio-Appartement durch den Mieter an Dritte ist nicht zulässig.

(3) Die Haltung eines Hundes bzw. zwei ist im Studio-Appartement nur nach vorheriger Absprache mit der Vermieterin und gegen Aufpreis gestattet, der sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite der Vermieterin unter  Preise  ergibt. Im Falle der Haltung eines Hundes im Studio-Appartement verpflichtet sich der Mieter, die im Studio-Appartement ausliegende Hundeordnung zu beachten und einzuhalten.

(4)Andere Haustiere sind nicht gestattet.

(5) Das Rauchen ist im Studio-Appartement nicht gestattet.

 

§ 2 - Vertragsschluss

(1) Ein Mietvertrag über die Anmietung des Studio-Appartements kommt dadurch zustande, dass der Mieter der Vermieterin den Abschluss eines Vertrages mittels Buchungsanfrage über die Webseite der Vermieterin, schriftlich (per Briefpost, Telefax oder E-Mail) oder mündlich bzw. fernmündlich anbietet (Angebot) und die Vermieterin diese Buchungsanfrage mündlich bzw. fernmündlich oder schriftlich (per Briefpost, Telefax oder E-Mail) bestätigt (Angebotsannahme).

(2) Die Vermieterin wird dem Mieter mit der Angebotsannahme beziehungsweise unmittelbar danach eine Buchungsbestätigung per E-Mail zukommen lassen, die nochmals die wesentlichen Informationen der Buchung auflistet (insbesondere Buchungsdatum und -nummer, An- und Abreise sowie Mietpreis). Der Mieter verpflichtet sich, diese Buchungsbestätigung durch Abgleich von Buchungsanfrage und Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und erforderlichenfalls unverzüglich auf eine etwaige Unrichtigkeit hinzuweisen.

(3) Der Mieter hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Vermieterin kann dem widersprechen, wenn der Dritte wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet dieser zusammen mit dem bisherigen Mieter als Gesamtschuldner gegenüber der Vermieterin für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

(4) Die Mindestmietdauer ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite der Vermieterin unter: Preise

 

§ 3 - Mietobjekt

(1) Mietobjekt ist das Studio-Appartement „Piccolino 26“, befindlich in der Strandallee 26, 23669 Timmendorfer Strand. Das Studio-Appartement besteht aus einem Wohn-, Schlaf- und Esszimmer mit integrierter (offener) Küchenzeile/Küchennische, einem Badezimmer mit WC, eine Abstellkammer im Gartenhäuschen im Garten, einen Abstellplatz für einen Pkw, eine ca. 30 qm Terrasse und einem Strandkorb am Strand, erreichbar über einen direkt gegenüber dem Studio-Appartement liegenden Privatweg (bitte beachten sie, dass die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt).

(2) Die Größe der Mieträume beträgt etwa 25 qm.

(3) Die Mietwohnung wird vollständig möbliert vermietet. Bettwäsche, Handtücher (ein großes und ein kleines Handtuch sowie eine Fußmatte), Bademäntel, Geschirrtücher sind im Mietpreis enthalten.

(4) Die Vermieterin händigt dem Mieter zum Mietbeginn 1 Briefkastenschlüssel, 1 Safe-Schlüssel, 1 Schlüssel für das Gartenhäuschen, 1 Schlüssel für den Strandkorb sowie 1-2 Schlüssel für das Studio-Appartement (je nach Anzahl der Bewohner) aus. Der Mieter haftet für einen etwaigen Verlust eines Schlüssels.

(5) Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieterin.

 

§ 4 - Mietpreis und Bezahlung

(1) Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite der Vermieterin unter:  Preise  sowie aus der Buchungsbestätigung. Nebenkosten und Kosten für die Endreinigung sind hierin bereits enthalten. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten. Sämtliche Kosten werden von der Vermieterin in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

(2) Innerhalb von 4 Tagen nach Vertragsschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung ist 100 % des Mietpreises zur Zahlung fällig.

Die jeweils fälligen Beträge sind auf das in der Buchungsbestätigung der Vermieterin angegebene Konto zu überweisen.

(3) Sollte der Mieter mit der Zahlung um mehr als 4 Tage in Verzug geraten, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Entscheidend ist hierfür das Datum des Zahlungseinganges.

 

§ 5 - An- und Abreise

(1) Das Studio-Appartement steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sollte das Studio-Appartement ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden können, können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. Die Schlüsselübergabe ist mit der Vermieterin 1 bis 2 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail abzustimmen. Am Abreisetag ist das Studio-Appartement bis 11:00 Uhr zu verlassen.

(2) Andere An- und Abreisezeiten können mit der Vermieterin individuell vereinbart werden.


 § 6 - Parkplatz

(1) Der Parkplatz ist für einen PKW ausgelegt. 

(2) Wir übernehmen keine Gewähr für das Abstellen von SUV, Familien-Van oder Kleinbussen.

(3) Sollte das Fahrzeug andere Mieter beim Befahren des Grundstückes behindern, muss es entfernt werden.

(4) Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erstattung, der durch die Unterbringung seines Fahrzeuges auf einem anderen Stellplatz      entstandenen Kosten.



§ 7 - Kündigung durch den Mieter

(1) Der Mieter ist jederzeit berechtigt, vom Mietvertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vermieterin zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Maßgeblich ist hierbei der Zugang der Kündigungserklärung bei der Vermieterin.

(2) Im Falle der Kündigung ist der Mieter verpflichtet, an die Vermieterin als pauschale Entschädigung den folgenden Ersatz für die bei der Vermieterin bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen zu entrichten:

Dem Mieter bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der Vermieterin durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3)  Bei Nichterscheinen oder bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts bleibt der Mieter zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet, besteht mithin kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises.

(4)  Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, die für den etwaigen Fall der Erforderlichkeit eines Rücktritts die hierfür anfallenden Kosten abdeckt.

 

§ 7 - Pflichten des Mieters/Hausordnung

(1)  Der Mieter hat das Mietobjekt (insbesondere Mieträume und Mietgebäude und dazugehörige Anlagen) und sich darin befindliches Inventar (Möbel, Einrichtungs- und sonstige Gegenstände) äußerst pfleglich zu behandeln und weitere Mitbewohner und Besucher ebenfalls zu einer dementsprechenden Sorgfalt anzuhalten.

(2)  Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen am Mietobjekt und /oder am Inventar und sonstiger Gegenstände im Mietobjekt, soweit diese von ihm oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht worden sind.

(3)  Entdeckt der Mieter bei Mietbeginn oder während der Mietzeit Mängel am Mietobjekt oder am Inventar, hat er diese unverzüglich dem Vermieter in geeigneter Form zu melden.

(4)  Zur Vornahme baulicher Veränderungen oder Einbauten im Studio-Appartement ist der Mieter nicht berechtigt.

(5)  Im Übrigen verpflichtet sich der Mieter, die im Studio-Appartement ausliegende Hausordnung einzuhalten.

 

§ 8 - Nutzung des Internets über WLAN

(1)  Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs

Die Vermieterin stellt in ihrem Studio-Appartement einen kabellosen Internetzugang (im Folgenden „W-LAN“) zur Verfügung. Sie bietet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit, dieses W-LAN mitzubenutzen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses W-LAN zu gestatten. Die Vermieterin ist im Rahmen dieser mit Benutzung durch den Mieter nicht verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des W-LAN für irgendeinen Zweck – auch volumenmäßig – zu gewährleisten. Die Vermieterin ist jederzeit berechtigt, weitere Benutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen, insbesondere bei rechtsmissbräuchlicher Nutzung, soweit die Vermieterin deswegen eine Inanspruchnahme durch Dritte befürchten muss und dies nicht durch üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindert werden kann. Die Vermieterin behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Webseiten oder Internetdienste über das W-LAN zu sperren.

 

(2)  Zugangsdaten

Die Vermieterin stellt dem Mieter hierfür Zugangsdaten (Loginname und Passwort) zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Vermieterin kann diese Zugangsdaten jederzeit ändern oder zeitlich beschränken. In diesem Fall können jedoch durch den Mieter neue Zugangsdaten angefordert werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten stets geheim zu halten.

 

(3)  Haftungsbeschränkung

Dem Mieter ist bekannt, dass das W-LAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüberhinausgehende Sicherheitsmaßnahmen, wie etwa Virenschutz und Firewall o.ä. stellt die Vermieterin nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des W-LANs hergestellt Datenverkehr verwendet eine WPA2– Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter nahezu ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden können. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Vermieterin. Die Nutzung des W-LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an den Endgeräten oder Daten des Mieters, die durch die Nutzung des W-LANs entstehen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von der Vermieterin und oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

(4)  Verantwortlichkeit des Mieters

Für die über das W-LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen in Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte und eingegangenen Verpflichtungen ist der Mieter alleine verantwortlich. Nimmt der Mieter über das W-LAN Dienste von Dritten in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm selbst zu tragen. Der Mieter ist dazu verpflichtet bei Nutzung des W-LAN geltendes Recht einzuhalten, insbesondere:

 

·        sitten- oder rechtswidrige Inhalte weder abzurufen, noch zu verbreiten

·        keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich zu vervielfältigen; zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;

.         insbesondere im Rahmen der Nutzung von Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;

·        geltende Jugendschutzvorschriften zu beachten;

·        keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;

·        kein Spam und/oder andere Formen unzulässiger Werbung zu versenden.

 

(5)  Freistellung der Vermieterin von Ansprüchen Dritter

Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des W-LANs durch den Mieter und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

 

(6)  Dokumentation

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass jede Nutzung des W-LANs durch die Vermieterin mit IP-Adresse, Mac-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um im Falle einer rechtswidrigen Nutzung des W-LAN nachweisen zu können, welcher Mieter das W-LAN zu welchen Zeiten genutzt hat.

 

§ 9 - Datenschutz

Der Mieter ist mit der Speicherung notwendiger Daten über seine Person im Rahmen des geschlossenen Mietvertrages einverstanden. Die Vermieterin gibt diese nicht an Dritte weiter, es sei denn, dass dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.

 

§ 10 - Haftung

(1)  Die Vermieterin haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Die Haftung ist dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vermieterin beschränkt, wenn und soweit sie nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Bei Leistungsstörungen oder Mängeln der Mietsache wird sich die Vermieterin bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters hin, bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2)  Die Vermieterin haftet nicht für den Eintritt unvorhersehbare oder unvermeidbare Umstände, wie insbesondere behördlichen Anordnungen (insbesondere auch aufgrund der Covid-19-Pandemie), einer plötzlichen Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

 

§ 11 - Sonstiges

(1)  Andere als in diesen AGB oder in der Buchungsbestätigung aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.

(2)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahekommen.

(3)  Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist das Amtsgericht Eutin zuständig, in dessen Bezirk die Vermieterin ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.



Bis zu 7 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren.


Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 7 Tagen vor der Anreise 90 % des Gesamtpreises.


Richtlinien für Nichtanreisen

Bei Nichtanreise zahlen Gäste einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.



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